Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde eingeführt, um Personen zu schützen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere bindende Regelungen erlangt haben und diese melden möchten. Gleichsam wie Whistleblower sollen sie in der Lage sein, Missstände ohne die Furcht vor negativen Konsequenzen offenzulegen. Sie erfahren in diesem Artikel, was das für Ihr Unternehmen bedeutet und wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen können.
"Um die Integrität und Wirksamkeit des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) weiter zu stärken, schreibt das Gesetz vor, dass Unternehmen ein sicheres Hinweisgeberschutzsystem implementieren müssen. Diese Maßnahme gewährleistet, dass Hinweisgeber sicher und geschützt ihre Kenntnisse über Verstöße melden können. Insbesondere wird diese Verpflichtung für Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von 50 oder mehr als verbindlich festgelegt.
Die Meldungen können gemäß den Vorgaben des Gesetzes in verschiedenen Formen erfolgen: mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich. Diese Flexibilität ermöglicht es den Hinweisgebern, ihre Informationen in der für sie komfortabelsten Art und Weise weiterzugeben.
Im Sinne der Transparenz und zur Stärkung des Vertrauens in das System sieht das Gesetz vor, dass die Meldestelle innerhalb von drei Monaten die hinweisgebende Person über die ergriffenen Maßnahmen informieren muss. Dies kann beispielsweise die Einleitung interner Untersuchungen oder die Weitergabe der Meldung an die zuständige Behörde sein.
Für wen gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz richtet sich an Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden. Die Unternehmen sind verpflichtet, einen internen Meldekanal bereitzustellen. Die Umsetzung kann über ein Hinweisgebersystem erfolgen. Die Nichteinhaltung des Gesetzes kann hohe Bußgelder mit sich führen. Für kleine und Mittelständische Unternehmen haben wir eine entsprechende Lösung, den Kanal rechtskonform einzusetzen.
Wann tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft?
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Ab diesem Datum sind die Bestimmungen und Regelungen des Gesetzes wirksam und gelten für alle entsprechenden Fälle von Hinweisgebern, die ihre Meldungen nach diesem Zeitpunkt vornehmen.
Was ist ein Hinweisgebersystem?
Ein Hinweisgeberschutzsystem ist ein interner Kanal, den Unternehmen implementieren, um ihren Mitarbeitern einen sicheren und geschützten Weg zur Meldung von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder andere bindende Regelungen zu bieten. Dieser Mechanismus dient dazu, Whistleblowern die Möglichkeit zu geben, Missstände vertraulich und ohne Angst vor Repressalien zu melden. Die Umsetzung eines Hinweisgeberschutzsystems erfolgt in der Regel rechtskonform durch die IT-Abteilung in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung.
Unsere Lösung geht darüber hinaus und bietet spezielle Anpassungen, um das Hinweisgeberschutzsystem auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) effektiv zu integrieren. Durch gezielte Maßnahmen wird sichergestellt, dass auch in KMUs eine sichere Meldeplattform geschaffen wird, die den individuellen Anforderungen und Ressourcen dieser Unternehmen gerecht wird. Damit wird die Möglichkeit zur Meldung von Missständen nicht nur für Großunternehmen, sondern auch für kleinere Organisationen zugänglich und erleichtert die Schaffung einer transparenten und ethischen Unternehmenskultur.