AGB
Geschrieben von: Administrator
Dienstag, den 18. Januar 2011 um 13:46 Uhr
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma bitfire GmbH

§ 1 Geltung der Bedingungen:
Unsere Lieferung, Leistung und Angebote gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Endgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingung wird hiermit widersprochen.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder unserer
     fernschriftlichen Bestätigung.
2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen sowie Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts
     bleiben uns vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegenüber uns hergeleitet werden können.
3. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags
     hinausgehen.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Ist der Kunde Unternehmer, so verstehen sich unsere Preise netto, zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug zahlbar. Alle Preise verstehen sich ab Lager Bad Kissingen.
3. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Zurückbehaltungsansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt wenn
     die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben
     Vertragsverhältnis berechtigt. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und nur
     wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit / Verzug
1. Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Lieferort ist Bad Kissingen.
3. Wenn eine Ursache, die wir nicht zu vertreten haben, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigen („Störung“), verschieben sich die Termine
     um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wideranlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache
     einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
4. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, können wir auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren
     Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
5. Wenn der Kunde wegen unserer nicht ordnungsgemäßer Leistung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches
     behauptet, wird der Kunde auf unser Verlangen innerhalb angemessener gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die
     Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde uns den Wert zuvor bestehender Nutzungsmählichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen
     durch bestimmungsgemäßen Gebrauch. Geraten wir mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen der Verzugs für
     jede vollendete Woche des Verzug beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist
     begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % dieses Preises. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf unsere grober Fahrlässigkeit oder unseren Vorsatz beruht.

§ 5 Versendung und Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen
     hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6 Sachmängel und Rechtsmängel
1. Für eine nur unerhebliche Abweichung unserer Leistung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängel.
     Ansprüche wegen Mängel bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung,
     nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach
     dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse
     und die Beseitigung eines Sachmangels nicht. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt § 7 ergänzend.
2. Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriffanspruch nach
     § 478 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzliche oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, bei
     arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers er der Gesundheit.
3. Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch uns führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein
     Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung
     auslösenden Mangels Einfluss haben.
4. Für Verletzungen von Rechten Dritten durch unsere Leistung haften wir nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere im vertraglichen vorgesehenen
     Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Wir haften für Verletzungen vom Rechten Dritten nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäisch Wirtschaftsraumes sowie am
     Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung § 6 Nr. 1 Satz 1 gilt entsprechend.
5. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass unsere Leistung seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde uns unverzüglich. Wir und ggf. unsere Vorlieferanten
     sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf unsere Kosten abzuwehren.
6. Werden durch unsere Leistung Rechte Dritte verletzt, werden wir nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
     a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
     b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
     c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn wir keine
     andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden
     werden dabei angemessen berücksichtigt.
7. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend § 6 Nr. 2. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt § 7 ergänzend.

§ 7 Haftungsbeschränkung
1. Wir haften dem Kunden stets
     a) für die von uns sowie unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden,
     b) nach dem Produkthaftungsgesetzt und
     c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
2. Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden
     auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige
     entferntere Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe
     Vergütung pro Vert4ragssjahr, jedoch nicht auf weniger als € 50.000. Für die Verjährung gilt § 6 Nr. 2 entsprechend. Die Parteien können bei Vertragsabschluß eine
     weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung vereinbaren. Die Haftung gemäß § 7 Nr. 1 bleibt von diesem Absatz unberührt. Ergänzend und vorrangig ist unsere
     Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag uns seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – unabhängig vom Rechtsgrund –
     insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß § 7 Nr. 1 b) bleibt von diesem
     Absatz unberührt.
3. Aus einer Garantieerklärung haften wir nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter
     Fahrlässigkeit den Beschränkungen § 7 Nr. 2. 4. Bei Verlust von Daten haften wir nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer
     Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von uns tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust
     führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat. 5. Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen
     uns gilt § 7 Nr. 1 bis Nr. 4 entsprechend.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum und einzuräumende Reche an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, für die berechtigte
     Mängeleinbehalte gemäß § 3 Nr. 5 Satz 3 zu berücksichtigen sind.
2. Weiterhin behalten wir uns das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Gegenstände unter Eigentums- oder
     Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen
     Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass uns vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam
     abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung übertragt.
3. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mir solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an uns ab. Wir
     nehmen diese Abtretung gleichzeitig an. Soweit der Wert unserer Sicherungsrechte die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteht, werden wir auf
     Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.

§ 9 Schweigepflicht
1. Die Vertragspartner sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über als vertraulich bezeichnete Informationen, die im
     Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mir der Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen
     darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartner erfolgen.
2. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

§ 10 Erfüllungsort/ Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle sich mittelbar und unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist unser Firmensitz.
2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand unser Firmensitz. Dasselbe
     gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder der gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers zum Zeitpunkt der Klagerhebung
     nicht bekannt sind.
3. Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.

§ 11 Sonstiges
1. Sollte eine dieser Bestimmungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden.
4. Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei
     grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich
     vereinbart ist.



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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 23. März 2011 um 06:41 Uhr